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über uns

Unsere Geschichte beginnt 1897: Das St. Augustinus Krankenhaus in Düren-Lendersdorf stellt sich vor.

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Beitrittserklärung Förderverein am St. Augustinus-Krankenhaus

Die Beitrittserklärung steht unten als PDF zum Herunterladen bereit.

Bitte füllen Sie diese aus und senden sie unterzeichnet und mit Ihren persönlichen
Daten zurück an:

Förderverein am St. Augustinus-Krankenhaus
Renkerstraße 45
52355 Düren

Erläuterungen und Informationen

Sie können dem Förderverein zu jedem 1. eines Kalendermonats beitreten. Bitte tragen Sie noch den Monat und die Jahreszahl in das vorgedruckte Feld ein.
Wenn Sie unserem Förderverein eine einmalige Spende zuwenden möchten, ergänzen Sie bitte in der vorgedruckten Zeile noch den Betrag in €.
Der Jahresmindestbeitrag für eine Einzelperson beträgt 24,00 €. Für den Beitritt von weiteren Personen (Ehegatten/Partner) gilt ein reduzierter Jahresbeitrag in Höhe von 12,00 Euro.
Für Gesellschaften und Firmen beträgt der Jahresbeitrag mindestens 185,00 €.
Der Jahresbeitrag ist grundsätzlich am 01. Juli eines Kalenderjahres fällig.
Beim Eintritt im Laufe eines Kalenderjahres wird ab dem gewünschten Eintrittsdatum für jeden noch verbleibenden Monat des Kalenderjahres ein Zwölftel des Jahresbeitrags per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht.
Über ihre Zuwendungen erhalten Mitglieder und Spender eine Spendenquittung.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Satzung des Fördervereins, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen.

BeitrittserklaerungStAKFoerderverein_01.pdf (PDF | 190 kb)
Datenschutzhinweis:

Wir möchten darauf hinweisen, dass die von Ihnen in Ihrer Beitrittserklärung angegebenen personenbezogenen Daten auf Datenverarbeitungssystemen des Vereins gespeichert und für Verwaltungszwecke des Vereins genutzt werden. Wir versichern, Ihre personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Außenstehende weiterzugeben. Sie können jederzeit Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten und Korrektur verlangen, soweit die beim Verein gespeicherten Daten unrichtig sind. Sollten die gespeicherten Daten für die Abwicklung der Geschäftsprozesse des Vereins nicht notwendig sein, so können Sie auch eine Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.

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