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kompetenzzentren

Gebündelte Kompetenz: Unsere Spezialisten führen Sie zurück in ihr gewohntes Leben.

Logopädie am St. Augustinus Krankenhaus Düren

In der Abteilung Logopädie diagnostizieren und therapieren wir Menschen jeden Alters mit Störungen der Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckfunktion.

Das Team der Logopädie im St. Augustinus Krankenhaus Düren, v.l.: Laura Witt (Logopädin M. Sc.), Isabel Rey (akad. Sprachtherapeutin), Kathrin Preiskowski (Logopädin M. A.), Yvonne Fechtner-Kuck (Logopädin B. H.), Ruth Söhngen (Logopädin)

Behandlungsspektrum Logopädie

Diagnostik und Therapie von:

  • Neurologischen Sprech-, Sprach-und Schluckstörungen wie z.B. bei Schlaganfall, Hirnblutung, Schädelhirntrauma, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Hirntumoren
  • der Behandlung von Patienten mit Trachealkanülen
  • Schluckstörungen im Rahmen internistischer Erkrankungen
  • Stimmstörungen
  • Redeflussstörungen

Ambulante Behandlung

Neben der stationären Versorgung der Patienten bieten wir auch ambulante logopädische Diagnostik und Therapie zu den folgenden Störungsbildern an:

  • Neurogene Schluckstörung (inkl. Endoskopischer Diagnostik)
  • Neurogene Sprechstörungen
  • Neurogene Sprachstörungen
  • Patienten mit Trachealkanülen
  • Patienten mit Gesichtslähmungen
  • Stimmstörungen
  • Kindliche Sprachentwicklungsstörungen

Endoskopische Evaluation des Schluckaktes (FEES)

Neben der klinischen Schluckuntersuchung bieten wir den Patienten die Möglichkeit einer endoskopischen Schluckuntersuchung. Bei der Untersuchung wird ein sehr dünnes Endoskop unter lokaler Betäubung durch die Nase eingeführt. Das Endoskop wird nur so weit vorgeschoben bis es dem Untersucher möglich ist, den Kehlkopf beim Schluckakt zu beobachten. Sie erhalten während der Untersuchung Flüssigkeit & Nahrung welche mit Lebensmittelfarbe eingefärbt wurde. Die Untersuchung wird von einer nach DGN zertifizierten Logopädin und einem Neurologen durchgeführt.

Für die ambulante Untersuchung benötigen wir eine Heilmittelverordnung für die Logopädie.

Die Verordnung darf höchstens 10 Tage alt sein. Zu beachten ist, dass sowohl der Indikationsschlüssel, als auch der ICD-10 Code auf der Verordnung aufgeführt ist. Für die Untersuchung werden unsere aktuellen Zuzahlungsgebühren erhoben und sind in der Abteilung Logopädie zu entrichten. Falls Sie von der Zuzahlung befreit sind, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.

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