Ärzte des St. Augustinus-Krankenhauses Düren erhalten Weiterbildungsermächtigung in Klinischer Akut- und Notfallmedizin
Umfassende Expertise in notfallmedizinischer Patientenversorgung – hochqualifizierte Ausbildung junger Medizinerinnen und Mediziner
Düren. Dr. med. Brigitte Gath (Ärztliche Leiterin der Notaufnahme) und ihr Stellvertreter, leitender Oberarzt Dr. med. Norbert Hambach (stellv. Ärztlicher Leiter der Notaufnahme und des Rettungsdienstes) aus dem St. Augustinus-Krankenhaus Düren haben die Weiterbildungsermächtigung in der Klinischen Akut- und Notfallmedizin erhalten.
Diese Ermächtigung, erteilt von der Ärztekammer Nordrhein, erlaubt es Dr. Gath und Dr. Hambach junge Ärztinnen und Ärzte in diesem anspruchsvollen Fachgebiet über einen Ausbildungszeitraum von 18 Monaten auszubilden. Dies ist ein bedeutender Vorteil für das St. Augustinus-Krankenhaus Düren als Institution in der medizinischen Aus- und Weiterbildung. Denn die Weiterbildungsermächtigung in der klinischen Akut- und Notfallmedizin ist eine seltene und angesehene Qualifikation, die bundesweit nur eine begrenzte Anzahl von Ärztinnen und Ärzten innehat. Die Internetseite der Ärztekammer Nordrhein verzeichnet bei den rund 67 Tsd. Mitgliedern aktuell nur 76 Ärztinnen und Ärzte mit dieser Befugnis (Stand: 05.06.2024).
Dr. Gath und Dr. Hambach bringen jahrelange Erfahrung und eine umfassende Expertise in der Akut- und Notfallmedizin mit. Ihre Qualifikation ermöglicht es dem St. Augustinus-Krankenhaus, einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung zukünftiger Notfallmediziner für die Region zu leisten und den Nachwuchs optimal auf die Herausforderungen in der Notfallmedizin vorzubereiten. Gleichzeitig tragen die beiden Mediziner mit der hochqualifizierten Ausbildung dazu bei, die Qualität der notfallmedizinischen Patientenversorgung nachhaltig zu verbessern. Damit wird nicht nur die Aus- und Weiterbildung junger Mediziner gesichert, sondern auch eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Aktualisierung der medizinischen Kenntnisse im Team gewährleistet. Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies eine deutliche Verbesserung der Versorgungsqualität.
Notfallmediziner sind in der Lage, schnelle und präzise Entscheidungen zu treffen, die lebensrettend sein können. Die Weiterbildungsbefugnis stellt sicher, dass die Auszubildenden das höchste Niveau an medizinischem Wissen und praktischen Fähigkeiten erlangen, was direkt den Patienten zugutekommt. „Wir sind sehr stolz auf diese Weiterbildungsqualifikation unserer Medizinerinnen und Mediziner. Diese Ermächtigung bestätigt unsere hohe Versorgungsqualität und unser Engagement in der medizinischen Aus- und Weiterbildung“, erklärt Renardo Schiffer, Geschäftsführer des St. Augustinus-Krankenhauses, mit Blick auf die weiteren umfangreichen Weiterbildungsermächtigungen seiner bestens ausgebildeten Fachärztinnen und Fachärzte.
Die Zusatz-Weiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin umfasst die Erstdiagnostik und Initialtherapie von Notfall- und Akutpatienten im Krankenhaus und die Indikationsstellung und Koordination der weiterführenden fachspezifischen Behandlung in interdisziplinärer Zusammenarbeit. Zudem müssen Ärztinnen und Ärzte zunächst die Facharztausbildung abgeschlossen haben, mindestens sechs Monate auf einer Intensivstation tätig gewesen sein, einen Theoriekurs mit einem Umfang von 80 Stunden absolviert haben und insgesamt 24 Monate in einer interdisziplinären Notfallaufnahme unter Befugnis von Weiterbildungsermächtigten an einer anerkannten Weiterbildungsstätte tätig gewesen sein, um diese Zusatzbezeichnung nach einer Prüfung an der Ärztekammer zu erlangen.
Weitere Informationen: Josefs-Gesellschaft gAG, Köln
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